Neue
Facebook-AGB
Akzeptieren oder
austreten
Widerspruch
zwecklos? Seit 30. Januar gelten auf Facebook die neue AGB.
Wer dem Netzwerk nicht kündigen möchte, kann zumindest den Umfang der
nutzerbasierten Werbeeinblendungen beeinflussen. Widerspruchserklärungen an der
Pinnwand helfen hier bei nicht.
Für
rund 1,4 Milliarden Mitglieder von Facebook gelten ab sofort neue allgemeine
Geschäftsbedingungen, sobald sie sich einmal beim sozialen Netzwerk angemeldet
haben. Außer sie löschen ihr Nutzerkonto über einen von der Firma
bereitgestellten Link.
Facebook
hat seine umstrittenen neuen allgemeinen
Geschäftsbedingungen
am Freitag in Kraft gesetzt. Alle Nutzer des weltgrößten Netzwerks, die sich
nun bei ihrem Account einloggen, akzeptieren damit formal die neuen AGB. Die
Regeln waren bei Datenschützern, aber auch in der Politik auf heftige Kritik
gestoßen. Vor allem mangelnde Transparenz wurde dem Netzwerk vorgeworfen.
Facebook-Nutzer
können gegen die neuen Geschäftsbedingungen nichts tun. Wer ihnen nicht
zustimmen will, hat nur die Möglichkeit, dem Netzwerk den Rücken zu kehren. Alle, die
diesen Schritt nicht gehen wollen, können jedoch die Datennutzung zu
Werbezwecken ein wenig einschränken. Facebook räumt dazu in den Einstellungen
einige Möglichkeiten ein. Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt,
davon Gebrauch zu machen und nur die minimal mögliche Verwendung zuzulassen.
Datensammler
abschalten
Mit
der Neuregelung seiner AGB will Facebook unter anderem die Werbung stärker auf
einzelne Nutzer zuschneiden. Dafür sollen zum Beispiel auch Informationen über
besuchte Seiten und genutzte Apps außerhalb des Netzwerks ausgewertet werden.
Wer dies nicht möchte, kann die personalisierte Werbung deaktivieren, erklärt
Facebook. Außerdem kann das Unternehmen nun auf Basis der Standortdaten gezielt
Werbung etwa für eine Gaststätte schalten. Der einfachste Weg, dies zu
unterbinden, ist das Deaktivieren der GPS-Funktion etwa in der Smartphone-App,
was nebenbei massiv den Akku entlastet.
Personalisierte
Werbung für Facebook deaktivieren
Wer
die neue personalisierte Werbung ganz abschalten möchte, kann dies auch tun
allerdings nicht direkt bei Facebook. Das Unternehmen verweist dazu auf
Plattformen wie aboutads.info (englisch) oder
youronlinechoices.com. Dort lässt
sich die Datensammlung durch einige Unternehmen, die mit nutzungsbasierter
Onlinewerbung arbeiten, deaktivieren. Computernutzer können auch sehen, welche
Webdienste schon mit dieser Art von Werbung arbeiten.
Doch
auch nach einer erfolgreichen Deaktivierung bekommen Nutzer weiterhin Werbung
angezeigt. Die Inhalte setzen sich dann aber nicht mehr aus der Auswertung von
besuchten Webseiten oder Suchanfragen zusammen.
Gepostete
Grafiken sind völlig nutzlos
Völlig
nutzlos ist die bei vielen Nutzern verbreitete Methode, einen Beitrag im
Netzwerk zu veröffentlichen, in dem sie den neuen Geschäftsbedingungen
widersprechen. Solche Beiträge als Text oder Grafik machen regelmäßig die
Runde, wenn das Unternehmen an seinen AGB feilt.
Zwar
haben Kunden grundsätzlich immer das Recht auf Widerspruch. Dieser muss aber
der anderen Partei in diesem Fall Facebook auch zugehen. Eine Veröffentlichung
an der eigenen Pinnwand gilt im rechtlichen Sinne nicht als zugegangen, wie der
Alsdorfer Rechtsanwalt Jens Ferner in seinem Blog erklärt. Allein schon wegen
der großen Anzahl an Mitgliedern könne niemand den Anspruch an das Unternehmen haben,
dass Facebook-Mitarbeiter alle Beiträge lesen.
Datenschützer
bemängeln schlechte Transparenz
Der
Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hatte zuletzt bemängelt, dass
nicht klar sei, ob Facebook bei der Datenauswertung auch genaue Nutzerprofile
erstelle. Caspar fordert, dass sich Facebook beim Datenschutz an deutsches
Recht hält. Facebook sei dagegen weiter der Meinung, dass das deutsche
Datenschutzrecht nicht für das Unternehmen gelte, da seine Europazentrale in
Dublin angesiedelt ist.
Datenschützer
bemängeln außerdem, dass nicht ausdrücklich festgeschrieben ist, dass keine
Daten des Kurzmitteilungsdienstes Whatsapp mit Facebook geteilt werden.
Facebook und Whatsapp versichern stets, dass die Daten getrennt bleiben sollen.
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte befürchtet dennoch, dass Daten künftig
"in großem Maßstab" zwischen den Unternehmen ausgetauscht werden.
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