Donnerstag, 4. Dezember 2014

Neue Nutzungsbestimmungen ab 2015



Widerspruch gegen Facebook-AGB ist zwecklos


Wer Facebook nach dem 1. Januar nutzt, stimmt den neuen AGB zu

Facebook überarbeitet zum 1. Januar 2015 seine Nutzungsbedingungen. Mitglieder erhalten derzeit die Aufforderung, die "aktualisierten Bedingungen sowie Datenrichtlinie und Cookies-Richtlinie" anzusehen. Wer Facebook weiter nutzt, akzeptiert die Bedingungen. Ein Widerspruch ist nicht möglich auch wenn das viele Nutzer glauben.

Nutzer sollten sich die Mühe machen, dieses umfangreiche Dokument zu lesen, rät die Verbraucherzentrale NRW (vz-nrw). Ab dem neuen Jahr räume sich das Netzwerk nämlich noch umfangreichere Rechte ein, persönliche Informationen zu sammeln und sie zu verknüpfen. Einige Neuerungen dienen auch der Einführung neuer Funktionen etwa von Produktkäufen über Facebook oder Empfehlungen passend zum Standort. Hier könnte das Netzwerk dann auch in den Besitz von Zahlungsinformationen kommen.

Wer Facebook nutzt, stimmt zu

Widersprechen können Nutzer den geänderten Bedingungen nicht wer Facebook ab dem 1. Januar aufruft, stimmt den neuen Richtlinien automatisch zu. Die bei vielen Facebook-Nutzern gängige Praxis, ein Bild mit dem Text "hiermit widerspreche ich..." zu teilen, ist sinnlos. Facebook stellt in seiner Mitteilung an alle Nutzer auch unmissverständlich klar: "Durch Nutzung unserer Dienste nach dem 1. Januar 2015 stimmst du unseren aktualisierten Bedingungen sowie unserer aktualisierten Datenrichtlinie und Cookies-Richtlinie zu" wer mit den neuen AGB nicht einverstanden ist, muss sich daher abmelden.

Verbraucherschützer warnen davor, sich vom freundlichen Ton der Änderungen täuschen zu lassen. Auch wenn das Netzwerk Anleitung gebe, seine Privatsphäre besser zu kontrollieren, habe man letztlich nur die Kontrolle darüber, was man mit anderen teile. Facebook selbst kenne immer alle Informationen und könne sie auch auswerten.

Hier die Änderungen im Überblick:

-Datenschutz: Facebook will es Nutzern leichter machen, zu entscheiden, wer ihre Inhalte sieht. Dazu gibt es jetzt interaktive Anleitungen und auch Möglichkeiten, die Analyse von besuchten Seiten und Apps zu kontrollieren. Verbraucherschützerin Petri weist darauf hin, dass der Nutzer hier aktiv tätig werden muss. Neue Funktionen müssten in der Regel abgestellt werden, wenn man mit ihnen nicht einverstanden sei. Und man müsse sich bewusst sein, dass trotz aller Einstellungen Facebook selbst immer alles erfahre und möglicherweise auswerte.

- Standortdaten: Künftig können bei aktivierten Ortungsdiensten Informationen zum Standort mit denen der Freunde und mit Werbeanzeigen verbunden werden. Wer also seinen Standort teilt, kann beispielsweise Informationen über Restaurants in der Nähe oder Neuigkeiten von Freunden in der näheren Umgebung angezeigt bekommen. Wer das nicht möchte, sollte der Facebook-App auf seinem Smartphone keinen Zugriff auf das GPS-Modul gewähren.

Werbung:Facebook will Werbung noch mehr auf den Einzelnutzer zuschneiden. Bislang werden die Inhalte der Werbeanzeigen aus "Gefällt mir"-Angaben und anderen Aktivitäten im Netzwerk generiert. Bald sollen auch besuchte Internetseiten und genutzte Apps ausgewertet werden. Das Netzwerk ist nämlich in der Lage, die Aktivitäten seiner eingeloggten Nutzer im Netz teilweise nachzuvollziehen. Wer dann etwa online ein Paar Sportschuhe kauft, dem könnten beispielsweise Anzeigen für Sportkurse oder andere Trainingskleidung angezeigt werden. Wer Urlaubsziele recherchiert, könnte danach Werbung von Reiseveranstaltern sehen.

Facebook-Nutzer sollen in Zukunft außerdem Werbeanzeigen auf ihre Relevanz bewerten können. Dazu wird auch sichtbar gemacht, in welche Zielgruppe Facebook den Nutzer einordnet und warum er eine bestimmte Anzeige sieht. Laut Facebook soll so sichergestellt werden, dass Nutzer nur relevante Anzeigen sehen. Verbraucherschützer sagen, das Unternehmen erhalte so noch präziseren Einblick in die Interessen seiner Nutzer.

Neue Funktionen: Das Netzwerk will seine Kunden durch neue Optionen wie einen "Kaufen"-Knopf enger an sich binden. So könnte der Kauf von Waren direkt über das Facebook-Konto erfolgen. In anderen Regionen der Welt wird dies schon getestet. Damit könnte das Unternehmen neben Nutzungsdaten auch Überblick über Einkaufsgewohnheiten erhalten und an Zahlungsdaten der Kunden kommen.


Mittwoch, 26. November 2014

90 Euro nach Werbe-SMS



Bundesnetzagentur warnt vor Inkasso-Abzocke



Mit dreisten Maschen fordern Betrüger Geld für angebliche SMS-Dienste, warnt die Bundesnetzagentur. Per Post verlangt eine "Europa Inkasso GmbH" mit Sitz in Berlin ungerechtfertigt Mahngebühren. Der Rat der Bundesbehörde ist deutlich: Bloß nicht

Die Mahnungen beziehen sich auf Forderungen der Firmen Telecom Billing Ltd. und International Billing Services Ltd. für angebliche Mitgliedschaften in einem "Premium SMS Club" oder einem telefonischen Chat-Portal. Betroffenen empfiehlt die Bundesnetzagentur derartige Mahnschreiben zu ignorieren.

Um abzukassieren, verschickten die Firmen unverlangt Werbe-SMS. Bei einem Rückruf oder einer Antwort-SMS durch den Empfänger wurden dem Anschlussinhaber Kosten in Höhe von 90 Euro beziehungsweise 49,95 Euro in Rechnung gestellt. Die rechtswidrig genutzten Rufnummern wurden bereits abgeschaltet und ein Inkassierungsverbot verfügt, meldet die Bundesnetzagentur.

Betreiber Europa Inkasso GmbH sitzt im Ausland

"Verbraucher sollten die Mahnungen der Europa Inkasso GmbH genauestens prüfen und nicht voreilig bezahlen", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Neben beigefügten Überweisungsbelegen zum Konto einer bulgarischen Bank werden in den Schreiben der Europa Inkasso GmbH vielfach Besuche durch Außendienst-Mitarbeiter und die Einleitung einer Zwangsvollstreckung angedroht. Die Firma Europa Inkasso GmbH ist in Deutschland weder als Gesellschaft im Handelsregister eingetragen noch als Inkassounternehmen registriert.

Bundesnetzagentur schaltet Rufnummern ab

Die Bundesnetzagentur wacht über das Telefonnetz und klemmt rechtswidrig genutzte Rufnummern ab. So etwa 2011, als eine Münchner Firma Senioren via automatisierte Werbeanrufe in die Abofalle lockte und abzockte. Damit die Behörde gegen den Verdacht auf Rufnummernmissbrauch ermitteln kann, ist die Mitarbeit der Netzteilnehmer nötig.

Die Bundesbehörde hat eine Telefon-Hotline unter der Rufnummer 0291 - 99 55 206 eingerichtet, wo sich Opfer der jüngsten Betrugs-Masche beraten oder Rufnummern melden können. Weitere Informationen zu Rufnummernmissbrauch hat die Bundesnetzagentur auf ihrer Webseite zusammengestellt.

Samstag, 22. November 2014

Detekt spürt Staatstrojaner auf



Der Virenscanner Detekt soll die acht bekannten Staatstrojaner erkennen können.


Bürgerrechtler haben einen kostenlosen Virenscanner für Windows veröffentlicht, der vor staatlicher Überwachung warnt. Mit der Software namens "Detekt" sollen vor allem Aktivisten und Journalisten einschlägige Spionage-Tools entlarven können. Programme dieser Art können alle Aktivitäten auf einem Computer überwachen und teils sogar steuern.




Der Einsatz von sogenannten Staatstrojanern ist vor allem in Deutschland sehr umstritten. Einige Spähprogramme können praktisch alle Aktionen von Computernutzern aufzeichnen: Sie protokollieren Tastatureingaben, können Kameras und Mikrophone anschalten und Online-Aktivitäten beobachten. Es ist für Opfer sehr schwer zu erkennen, ob ihr Computer mit einem solchen Programm infiziert ist.



Zu den bekanntesten Spionage-Programmen gehören FinFisher FinSpy und HackingTeam RCS. Sie seien zum Teil im Internet zu haben oder würden von spezialisierten Firmen an Regierungen verkauft, erklärten die Aktivisten.



Die Software "Detekt" soll acht Spähprogramme in ihren bekanntesten Versionen aufspüren können. Bisher gibt es sie in einer Version für Windows-Rechner. Sie kann unter resistsurveillance.org heruntergeladen werden.

Detekt kann Staatstrojaner nicht löschen

Der Virenscanner könne allerdings keine Staatstrojaner blocken oder entfernen, warnen die Entwickler. Gibt es Anzeichen einer Infektion, sollte der Computer umgehend vom Internet getrennt und ein Spezialist zu Rate gezogen werden. Schlägt Detekt trotz einem begründeten Verdacht keinen Alarm, sei das kein Grund zur Entwarnung, heißt es auf resistsurveillance.org.
Nach der Veröffentlichung von Detekt würde einige Hersteller den Code ihrer Staatstrojaner anpassen, um eine Entdeckung zu vermeiden. Zudem seien vermutlich noch unbekannte Spionage-Tools im Umlauf.
Hinter der Entwicklung von Detekt steht der renommierte Sicherheitsforscher Claudio Guarnieri, die Menschenrechtsorganisation Amnesty International, die deutsche Bürgerrechtsinitiative Digitale Gesellschaft e.V. und die amerikanischen Netzaktivisten der Electronic Frontier Foundation (EFF) sowie von Privacy International.

Bundestrojaner in Deutschland einsatzbereit

Auf eine Anfrage der Linkspartei wurde im vergangenen August bekannt, dass das Bundeskriminalamt (BKA) die Entwicklung einer Software zur "Online-Durchsuchung" von Computern – dem sogenannten Bundestrojanerinzwischen abgeschlossen hat.

Die gesetzlichen Hürden für den Einsatz des Bundestrojaners sind jedoch hoch. Im Jahr 2008 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die Überwachungs-Software nur verwendet werden darf, wenn der Schutz persönlicher Daten gewährleistet ist und konkrete Gefahren für hohe Rechtsgüter bestehen – etwa bei Mord, Terroranschlägen oder Geiselnahmen.

BKA blamiert sich mit Bundestrojaner

Das BKA nutzte jahrelang eine Spähsoftware der deutschen Firma DigiTask. Der Trojaner hatte jedoch zahlreiche Sicherheitslücken und überschritt bei Weitem die gesetzlich vorgeschriebenen Kompetenzen, wie im Oktober 2011 nach einer Enthüllung des Quellcodes durch den Chaos ComputerClub (CCC) bekannt wurde.

Der damalige Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) ordnete daraufhin an, den Bundestrojaner in eigener Regie weiterzuentwickeln. In der Antwort an den Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko von der Linkspartei werden jedoch zwei Unternehmen aufgeführt, die bei der Arbeit an der Quellen-TKÜ-Software "eine unterstützende und beratende Funktion" wahrnehmen: CSC Deutschland Solutions GmbH und 4Soft.

Die deutsche CSC ist als Tochter-Firma des US-Konzerns CSC äußerst umstritten, berichtete "netzpolitik.org". Das Unternehmen ist einer der wichtigsten Dienstleister der NSA.

Mittwoch, 22. Oktober 2014

Windows 7: Microsoft verkündet Support-Ende



 Microsoft schickt Windows 7 in den Ruhestand

Die Uhr für Windows 7 tickt: Microsoft hat angekündigt, den Support für das beliebte Betriebssystem zum 13. Januar 2015 einzustellen. Ab diesem Zeitpunkt gibt es nur noch Sicherheitsupdates. Auch wer kurz vor Schluss noch einen neuen PC mit Windows 7 haben möchte, muss sich beeilen.



Ab dem 13. Januar 2015 beendet Microsoft offiziell den "Grundlegenden Support" oder auch Mainstream Support für Windows 7 mit Service Pack 1. Dies gab das Unternehmen auf seiner Support-Webseite bekannt. Damit fallen etwa Änderungen am Design oder Verbesserungen der Windows-7-Funktionen weg. Anwender haben dann auch keinen Anspruch mehr auf kostenlose Hilfe über Microsofts Support-Hotline.

Ebenfalls wird Microsoft ab dem 13. Januar die sogenannten Hotfixes nur noch nach Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages liefern. Dabei handelt es sich um vorgeschobene Sicherheitsupdates für besonders kritische Windows-Lücken. Lediglich die monatlichen Patches und Updates bleiben in gewohntem Umfang und kostenlos erhalten.

Windows 7-Patches bis 2020

Im Januar startet dann der fünfjährige Extended Support. In dieser Phase können vor allem Unternehmen und Behörden innerhalb von 90 Tagen nach Ablauf des Mainstream-Supports einen erweiterten Hotfix-Support zukaufen. Der Extended-Support für Windows 7 endet im Januar 2020. Für die Hotfix-Kunden bedeutet dies, mittelfristig ein neues Betriebssystem einzuplanen.

Außerdem läuft der Support von Service Packs einiger Produkte Mitte Oktober 2014 aus. Darunter das Service Pack 1 von Office 2010. Wer weiterhin Sicherheitsupdates erhalten will, muss auf das nächste verfügbare Service Pack wechseln. Danach läuft der reguläre Support noch zwölf Monate weiter.

Verkaufsende am 31. Oktober

Ebenfalls im Oktober stellt Microsoft den Verkauf von Windows 7 ein. Stichtag ist der 31. Oktober 2014. Danach wird es nur noch Rechner mit vorinstalliertem Windows 7 Professional geben. Hierfür hat Microsoft auf seiner offiziellen Lebenszyklus-Seite noch kein Verkaufsende angekündigt.

Experten vermuten, dass Microsoft dank der hohen Popularität und Verbreitung von Windows 7 noch eine Weile an der sogenannten System-Builder-CD festhalten wird. Nach dem Support-Aus für Windows XP im April 2014 ging es für Windows 7 noch einmal aufwärts: Aktuellen Zahlen des Statistikdienstes Net-Applications zufolge erreichte das Betriebssystem 52,71 Prozent Marktanteil auf Desktop-Computern. Im April waren es 49 Prozent.

Im nächsten Jahr soll dann das neue Windows 10 den Microsoft-Veteran beerben. Ab wann der erst kürzlich vorgestellte Nachfolger des von PC-Nutzern verschmähten Windows 8 im Handel verfügbar sein wird, gab Microsoft bislang nicht bekannt.

Fazit: Kaum hat Microsoft ein neues Betriebssystem man Start muss ein anders Sterben. Windows 7 ist nach Windows XP das beste Betriebssystem das es bislang von Microsoft gibt und anstatt es weiter auszubauen, was ohne weiteres möglich wäre, wird es einfach eingestampft. Es ist davon auszugehen das die Hardware Ansprüche von Windows 10 etwas anders sein werden als die von Windows 7 oder Windows 8, 8.1. Das heißt man darf sich in schlimmsten Fall wieder einen neuen Rechner kaufen.

Man sollte sich wirklich überlegen einen anderen Betriebssystem Anbieter zu nehmen. Apple z.B. mit seinem Mac Betriebssystem ist zwar in der Anschaffung teuer aber man bekommt dafür ein PC-Leben lang alle Aktualisierungen kostenlos und sogar die Umstellung auf neuere Mac Versionen ist in diesem Support enthalten. Der einzige Nachteil an der Sache ist das Mac nur auf Intel Rechnern läuft.