Widerspruch
gegen Facebook-AGB ist zwecklos
Wer Facebook
nach dem 1. Januar nutzt, stimmt den neuen AGB zu
Facebook
überarbeitet zum 1. Januar 2015 seine Nutzungsbedingungen. Mitglieder erhalten
derzeit die Aufforderung, die "aktualisierten Bedingungen sowie
Datenrichtlinie und Cookies-Richtlinie" anzusehen. Wer Facebook weiter
nutzt, akzeptiert die Bedingungen. Ein Widerspruch ist nicht möglich auch wenn
das viele Nutzer glauben.
Nutzer
sollten sich die Mühe machen, dieses umfangreiche Dokument zu lesen, rät die
Verbraucherzentrale NRW (vz-nrw). Ab dem neuen Jahr räume sich das Netzwerk
nämlich noch umfangreichere Rechte ein, persönliche Informationen zu sammeln
und sie zu verknüpfen. Einige Neuerungen dienen auch der Einführung neuer
Funktionen etwa von Produktkäufen über Facebook oder Empfehlungen passend zum
Standort. Hier könnte das Netzwerk dann auch in den Besitz von
Zahlungsinformationen kommen.
Wer Facebook
nutzt, stimmt zu
Widersprechen
können Nutzer den geänderten Bedingungen nicht wer Facebook ab dem 1. Januar
aufruft, stimmt den neuen Richtlinien automatisch zu. Die bei vielen
Facebook-Nutzern gängige Praxis, ein Bild mit dem Text "hiermit
widerspreche ich..." zu teilen, ist sinnlos. Facebook stellt in seiner
Mitteilung an alle Nutzer auch unmissverständlich klar: "Durch Nutzung
unserer Dienste nach dem 1. Januar 2015 stimmst du unseren aktualisierten Bedingungen
sowie unserer aktualisierten Datenrichtlinie und Cookies-Richtlinie zu"
wer mit den neuen AGB nicht einverstanden ist, muss sich daher abmelden.
Verbraucherschützer
warnen davor, sich vom freundlichen Ton der Änderungen täuschen zu lassen. Auch
wenn das Netzwerk Anleitung gebe, seine Privatsphäre besser zu kontrollieren,
habe man letztlich nur die Kontrolle darüber, was man mit anderen teile.
Facebook selbst kenne immer alle Informationen und könne sie auch auswerten.
Hier die
Änderungen im Überblick:
-Datenschutz: Facebook
will es Nutzern leichter machen, zu entscheiden, wer ihre Inhalte sieht. Dazu
gibt es jetzt interaktive Anleitungen und auch Möglichkeiten, die Analyse von
besuchten Seiten und Apps zu
kontrollieren. Verbraucherschützerin Petri weist darauf hin, dass der Nutzer
hier aktiv tätig werden muss. Neue Funktionen müssten in der Regel abgestellt
werden, wenn man mit ihnen nicht einverstanden sei. Und man müsse sich bewusst
sein, dass trotz aller Einstellungen Facebook selbst immer alles erfahre und
möglicherweise auswerte.
-
Standortdaten: Künftig können bei aktivierten Ortungsdiensten Informationen zum
Standort mit denen der Freunde und mit Werbeanzeigen verbunden werden. Wer also
seinen Standort teilt, kann beispielsweise Informationen über Restaurants in
der Nähe oder Neuigkeiten von Freunden in der näheren Umgebung angezeigt
bekommen. Wer das nicht möchte, sollte der Facebook-App auf seinem Smartphone
keinen Zugriff auf das GPS-Modul gewähren.
Werbung:Facebook
will Werbung noch mehr auf den Einzelnutzer zuschneiden. Bislang werden die
Inhalte der Werbeanzeigen aus "Gefällt mir"-Angaben und anderen
Aktivitäten im Netzwerk generiert. Bald sollen auch besuchte Internetseiten und
genutzte Apps ausgewertet werden. Das Netzwerk ist nämlich in der Lage, die
Aktivitäten seiner eingeloggten Nutzer im Netz teilweise nachzuvollziehen. Wer
dann etwa online ein Paar Sportschuhe kauft, dem könnten beispielsweise
Anzeigen für Sportkurse oder andere Trainingskleidung angezeigt werden. Wer
Urlaubsziele recherchiert, könnte danach Werbung von Reiseveranstaltern sehen.
Facebook-Nutzer
sollen in Zukunft außerdem Werbeanzeigen auf ihre Relevanz bewerten können.
Dazu wird auch sichtbar gemacht, in welche Zielgruppe Facebook den Nutzer
einordnet und warum er eine bestimmte Anzeige sieht. Laut Facebook soll so
sichergestellt werden, dass Nutzer nur relevante Anzeigen sehen.
Verbraucherschützer sagen, das Unternehmen erhalte so noch präziseren Einblick
in die Interessen seiner Nutzer.
Neue
Funktionen: Das Netzwerk will seine Kunden durch neue Optionen wie einen
"Kaufen"-Knopf enger an sich binden. So könnte der Kauf von Waren
direkt über das Facebook-Konto erfolgen. In anderen Regionen der Welt wird dies
schon getestet. Damit könnte das Unternehmen neben Nutzungsdaten auch Überblick
über Einkaufsgewohnheiten erhalten und an Zahlungsdaten der Kunden kommen.
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