Montag, 15. Dezember 2014

Google Play-Dienste Sinnvoll?



Wofür sind die Google-Play-Dienste eigendlich da?

Google Play-Dienste sollen die Entwicklung mehrerer Apps für die verschiedenen Android-Versionen überflüssig machen. Was steckt wirklich dahinter?
 


Häufig bringen Nutzer den Namen Android mit "Fragmentierung" in Verbindung - wegen der zahlreichen verschiedenen Versionen des Betriebssystems. Momentan befinden sich noch Android 2.3 Gingerbread, Android 3.0 Honeycomb, Android 4.0 Ice Cream Sandwich und Android 4.1 Jelly Bean in Benutzung. Das schließt kleinere Updates wie Android 4.2 und 4.3 ein, die ebenfalls unter dem Namen Jelly Bean laufen. Mit GooglePlay-Dienste will Google dieser Entwicklung etwas entgegentreten.

Zu Google Play-Dienste schreibt der Anbieter:

Google Play Services dienen dazu, Google-Apps und Apps aus Google Play zu aktualisieren. Es bietet die elementaren Funktionen wie die Authentifizierung zu den Google-Diensten, das Synchronisieren von Kontakten, Zugriff auf die aktuellen Privatsphäre-Einstellungen des Nutzers sowie lokale Dienste. Google Play Services verbessert zudem die Nutzerfreundlichkeit. Es beschleunigt die Offline-Suche, bietet verbessertes Kartenmaterial und gesteigerten Spiele-Spaß. Einige Apps könnten nicht mehr funktionieren, wenn Sie Google Play Services deinstallieren.

In der Hauptsache aktualisiert die App andere Google-Apps, um in jeder Android-Version die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Die App kann jedoch auch kleinere Modifikationen am Betriebssystem vornehmen, auch ohne ein komplettes Update durchzuführen.

 Daten von Google-Diensten 


Verzögerungen durch Hersteller und Mobilfunkanbieter

Im Gegensatz zu iOS, das ausschließlich über Apple vertrieben wird, ist Android ein Open-Source-Produkt. Viele Unternehmen verwenden das System oder entwickeln es weiter. Amazon und Barnes & Noble beispielsweise verwenden stark modifizierte Versionen für ihre Tablets.

Bei einem Android-Update stellt Google eine neue Version bereit. Diese wiederum ist zunächst auf den Google-Produkten wie dem Smartphone Nexus 4 oder Tablet Nexus 7 erhältlich. Andere Anbieter wie Samsung und Sony übernehmen Betriebssystem für ihre Geräte und fügen ihre eigenen Oberflächen wie TouchWiz und Xperia UI hinzu. Das dauert lange und erklärt, warum es bei manchen Geräten zu verzögerten Android-Updates kommt.

Weitere Verzögerungen stellen sich durch die Mobilfunkbetreiber ein, die noch ihre eigenen Apps im System hinzufügen. Viele Geräte werden auch gar nicht aktualisiert. Der Kunde muss sich dann ein neueres Smartphone kaufen, um in den Genuss der einer aktuellen Android-Version zu kommen.

Das bieten die Google Play-Dienste

Via Google Play-Dienste kann Google direkt kleinere Updates vornehmen, ohne gleich eine neue Version des Betriebssystems auflegen zu müssen. So kann Google kleinere Änderungen und Verbesserungen im System aufspielen, ohne Hersteller und Provider um Erlaubnis zu fragen.

Google Play-Dienste arbeitet im Hintergrund und benötigt keine Einwilligung des Nutzers. Die App zu deaktivieren bedeutet aber auch, dass die Google-Apps nicht mehr funktionieren.




App-Berechtigungen für Google Play-Dienste 


Schnellere Updates

Mit Google Play-Dienste wird Google Apps und Verbindungen zwischen den Google-Diensten aktualisieren. Wie intensiv das bei Android 4.4 bereits der Fall sein wird, weiß niemand. Doch momentan ist Google Play-Dienste diejenige App, die die unterschiedlichen Android-Versionen miteinander verbindet und verbessert, ohne große Updates nötig zu machen.

Der Anbieter führt Android 4.4 voraussichtlich im Oktober ein. Manche Elemente davon werden für ältere Geräte nicht sofort erhältlich sein - aber via Google Play-Dienste dann zu einem späteren Zeitpunkt.

 Worauf hat Google Play Dienste alles zugriff?

Auf was alles diese App zugreifen kann sagt einem auch keiner, geschweige denn was diese App alles an Daten weiter gibt. Hier eine Zusammenfasseung darüber was diese App noch so im Hintergrund so Treibt. Man sollte sich auch einmal die Nutzerbedingungen hierzu durch lesen. Ist schon sehr Interesant. 
 

Diese App kann auf Folgendes zugreifen:

Geräte- & App-Verlauf
  • Vertrauliche Protokolldaten lesen
  • Systeminternen Status abrufen
  • Aktive Apps abrufen
Identität
  • Konten hinzufügen oder entfernen
  • Kontaktkarten lesen
  • Konten auf dem Gerät suchen
  • Ihre Kontaktkarten ändern
Kontakte/Kalender
  • Kontakte ändern
  • Kontakte lesen
  • Kalendertermine sowie vertrauliche Informationen lesen
Standort
  • Ungefährer Standort (netzwerkbasiert)
  • Genauer Standort (GPS- und netzwerkbasiert)
SMS
  • SMS oder MMS lesen
  • SMS empfangen
Telefon
  • Telefonnummern direkt anrufen
  • Telefonstatus ändern
  • Alle Telefonnummern direkt anrufen
  • Anrufliste lesen
Fotos/Medien/Dateien
  • Zugriff auf geschützten Speicher testen
  • USB-Speicherinhalte ändern oder löschen
Kamera/Mikrofon
  • Bilder und Videos aufnehmen
  • Audio aufnehmen
WLAN-Verbindungsinformationen
  • WLAN-Verbindungen abrufen
Geräte-ID & Anrufinformationen
  • Telefonstatus und Identität abrufen
Sonstige
  • In sozialem Stream lesen
  • Beenden anderer Apps erzwingen
  • Gmail lesen
  • Google-Einstellungen lesen
  • Einstellungen und Berechtigungen für USB-Geräte verwalten
  • Nutzerübergreifend interagieren
  • In sozialem Stream schreiben
  • Berechnung der Netzwerkauslastung ändern
  • Systemsicherung und -wiederherstellung kontrollieren
  • Abonnierte Feeds lesen
  • App-Vorgangsstatistiken ändern
  • Mailbox-Nachrichten hinzufügen
  • Daten aus dem Internet abrufen
  • Dateien ohne Benachrichtigung herunterladen
  • Google-Einstellungen ändern
  • Frame-Puffer lesen
  • Broadcasts an Google Play senden
  • App-Vorgangsstatistiken abrufen
  • Abonnierte Feeds erstellen
  • Konten erstellen und Passwörter festlegen
  • Lichtanzeige steuern
  • Netzwerkverbindungen abrufen
  • Andere Apps schließen
  • Google-Servicekonfiguration lesen
  • Bildschirmsperre deaktivieren
  • Pairing mit Bluetooth-Geräten durchführen
  • Auf Bluetooth-Einstellungen zugreifen
  • Synchronisierungseinstellungen lesen
  • Beim Start ausführen
  • Ruhezustand deaktivieren
  • Konten auf dem Gerät verwenden
  • Synchronisierung aktivieren oder deaktivieren
  • Über anderen Apps einblenden
  • Systemeinstellungen ändern
  • Zugriff auf alle Netzwerke
  • Netzwerkkonnektivität ändern
  • Dauerhaften Broadcast senden
  • Nahfeldkommunikation steuern
  • WLAN-Verbindungen herstellen und trennen
  • Vibrationsalarm steuern

Braucht man diese App wirklich?

Diese Frage kann man mit einem großen nein Beantworten. Ich selber habe 6 Android Telefone. Angefangen von Android 2.3 bis hin zu Android 4.4 und hab bis Heute den Nutzen dieser App nicht verstanden. Denn all das was diese App laut Google machen soll kann ich nicht bestätigen.

Doch was diese App gut kann ist sehr viel Speicherplatz ein nehmen und den Akku sehr schnell zuendleeren so wie Daten des jeweiligen Nutzers an Google weiter zugeben.

Donnerstag, 4. Dezember 2014

Neue Nutzungsbestimmungen ab 2015



Widerspruch gegen Facebook-AGB ist zwecklos


Wer Facebook nach dem 1. Januar nutzt, stimmt den neuen AGB zu

Facebook überarbeitet zum 1. Januar 2015 seine Nutzungsbedingungen. Mitglieder erhalten derzeit die Aufforderung, die "aktualisierten Bedingungen sowie Datenrichtlinie und Cookies-Richtlinie" anzusehen. Wer Facebook weiter nutzt, akzeptiert die Bedingungen. Ein Widerspruch ist nicht möglich auch wenn das viele Nutzer glauben.

Nutzer sollten sich die Mühe machen, dieses umfangreiche Dokument zu lesen, rät die Verbraucherzentrale NRW (vz-nrw). Ab dem neuen Jahr räume sich das Netzwerk nämlich noch umfangreichere Rechte ein, persönliche Informationen zu sammeln und sie zu verknüpfen. Einige Neuerungen dienen auch der Einführung neuer Funktionen etwa von Produktkäufen über Facebook oder Empfehlungen passend zum Standort. Hier könnte das Netzwerk dann auch in den Besitz von Zahlungsinformationen kommen.

Wer Facebook nutzt, stimmt zu

Widersprechen können Nutzer den geänderten Bedingungen nicht wer Facebook ab dem 1. Januar aufruft, stimmt den neuen Richtlinien automatisch zu. Die bei vielen Facebook-Nutzern gängige Praxis, ein Bild mit dem Text "hiermit widerspreche ich..." zu teilen, ist sinnlos. Facebook stellt in seiner Mitteilung an alle Nutzer auch unmissverständlich klar: "Durch Nutzung unserer Dienste nach dem 1. Januar 2015 stimmst du unseren aktualisierten Bedingungen sowie unserer aktualisierten Datenrichtlinie und Cookies-Richtlinie zu" wer mit den neuen AGB nicht einverstanden ist, muss sich daher abmelden.

Verbraucherschützer warnen davor, sich vom freundlichen Ton der Änderungen täuschen zu lassen. Auch wenn das Netzwerk Anleitung gebe, seine Privatsphäre besser zu kontrollieren, habe man letztlich nur die Kontrolle darüber, was man mit anderen teile. Facebook selbst kenne immer alle Informationen und könne sie auch auswerten.

Hier die Änderungen im Überblick:

-Datenschutz: Facebook will es Nutzern leichter machen, zu entscheiden, wer ihre Inhalte sieht. Dazu gibt es jetzt interaktive Anleitungen und auch Möglichkeiten, die Analyse von besuchten Seiten und Apps zu kontrollieren. Verbraucherschützerin Petri weist darauf hin, dass der Nutzer hier aktiv tätig werden muss. Neue Funktionen müssten in der Regel abgestellt werden, wenn man mit ihnen nicht einverstanden sei. Und man müsse sich bewusst sein, dass trotz aller Einstellungen Facebook selbst immer alles erfahre und möglicherweise auswerte.

- Standortdaten: Künftig können bei aktivierten Ortungsdiensten Informationen zum Standort mit denen der Freunde und mit Werbeanzeigen verbunden werden. Wer also seinen Standort teilt, kann beispielsweise Informationen über Restaurants in der Nähe oder Neuigkeiten von Freunden in der näheren Umgebung angezeigt bekommen. Wer das nicht möchte, sollte der Facebook-App auf seinem Smartphone keinen Zugriff auf das GPS-Modul gewähren.

Werbung:Facebook will Werbung noch mehr auf den Einzelnutzer zuschneiden. Bislang werden die Inhalte der Werbeanzeigen aus "Gefällt mir"-Angaben und anderen Aktivitäten im Netzwerk generiert. Bald sollen auch besuchte Internetseiten und genutzte Apps ausgewertet werden. Das Netzwerk ist nämlich in der Lage, die Aktivitäten seiner eingeloggten Nutzer im Netz teilweise nachzuvollziehen. Wer dann etwa online ein Paar Sportschuhe kauft, dem könnten beispielsweise Anzeigen für Sportkurse oder andere Trainingskleidung angezeigt werden. Wer Urlaubsziele recherchiert, könnte danach Werbung von Reiseveranstaltern sehen.

Facebook-Nutzer sollen in Zukunft außerdem Werbeanzeigen auf ihre Relevanz bewerten können. Dazu wird auch sichtbar gemacht, in welche Zielgruppe Facebook den Nutzer einordnet und warum er eine bestimmte Anzeige sieht. Laut Facebook soll so sichergestellt werden, dass Nutzer nur relevante Anzeigen sehen. Verbraucherschützer sagen, das Unternehmen erhalte so noch präziseren Einblick in die Interessen seiner Nutzer.

Neue Funktionen: Das Netzwerk will seine Kunden durch neue Optionen wie einen "Kaufen"-Knopf enger an sich binden. So könnte der Kauf von Waren direkt über das Facebook-Konto erfolgen. In anderen Regionen der Welt wird dies schon getestet. Damit könnte das Unternehmen neben Nutzungsdaten auch Überblick über Einkaufsgewohnheiten erhalten und an Zahlungsdaten der Kunden kommen.


Mittwoch, 26. November 2014

90 Euro nach Werbe-SMS



Bundesnetzagentur warnt vor Inkasso-Abzocke



Mit dreisten Maschen fordern Betrüger Geld für angebliche SMS-Dienste, warnt die Bundesnetzagentur. Per Post verlangt eine "Europa Inkasso GmbH" mit Sitz in Berlin ungerechtfertigt Mahngebühren. Der Rat der Bundesbehörde ist deutlich: Bloß nicht

Die Mahnungen beziehen sich auf Forderungen der Firmen Telecom Billing Ltd. und International Billing Services Ltd. für angebliche Mitgliedschaften in einem "Premium SMS Club" oder einem telefonischen Chat-Portal. Betroffenen empfiehlt die Bundesnetzagentur derartige Mahnschreiben zu ignorieren.

Um abzukassieren, verschickten die Firmen unverlangt Werbe-SMS. Bei einem Rückruf oder einer Antwort-SMS durch den Empfänger wurden dem Anschlussinhaber Kosten in Höhe von 90 Euro beziehungsweise 49,95 Euro in Rechnung gestellt. Die rechtswidrig genutzten Rufnummern wurden bereits abgeschaltet und ein Inkassierungsverbot verfügt, meldet die Bundesnetzagentur.

Betreiber Europa Inkasso GmbH sitzt im Ausland

"Verbraucher sollten die Mahnungen der Europa Inkasso GmbH genauestens prüfen und nicht voreilig bezahlen", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Neben beigefügten Überweisungsbelegen zum Konto einer bulgarischen Bank werden in den Schreiben der Europa Inkasso GmbH vielfach Besuche durch Außendienst-Mitarbeiter und die Einleitung einer Zwangsvollstreckung angedroht. Die Firma Europa Inkasso GmbH ist in Deutschland weder als Gesellschaft im Handelsregister eingetragen noch als Inkassounternehmen registriert.

Bundesnetzagentur schaltet Rufnummern ab

Die Bundesnetzagentur wacht über das Telefonnetz und klemmt rechtswidrig genutzte Rufnummern ab. So etwa 2011, als eine Münchner Firma Senioren via automatisierte Werbeanrufe in die Abofalle lockte und abzockte. Damit die Behörde gegen den Verdacht auf Rufnummernmissbrauch ermitteln kann, ist die Mitarbeit der Netzteilnehmer nötig.

Die Bundesbehörde hat eine Telefon-Hotline unter der Rufnummer 0291 - 99 55 206 eingerichtet, wo sich Opfer der jüngsten Betrugs-Masche beraten oder Rufnummern melden können. Weitere Informationen zu Rufnummernmissbrauch hat die Bundesnetzagentur auf ihrer Webseite zusammengestellt.

Samstag, 22. November 2014

Detekt spürt Staatstrojaner auf



Der Virenscanner Detekt soll die acht bekannten Staatstrojaner erkennen können.


Bürgerrechtler haben einen kostenlosen Virenscanner für Windows veröffentlicht, der vor staatlicher Überwachung warnt. Mit der Software namens "Detekt" sollen vor allem Aktivisten und Journalisten einschlägige Spionage-Tools entlarven können. Programme dieser Art können alle Aktivitäten auf einem Computer überwachen und teils sogar steuern.




Der Einsatz von sogenannten Staatstrojanern ist vor allem in Deutschland sehr umstritten. Einige Spähprogramme können praktisch alle Aktionen von Computernutzern aufzeichnen: Sie protokollieren Tastatureingaben, können Kameras und Mikrophone anschalten und Online-Aktivitäten beobachten. Es ist für Opfer sehr schwer zu erkennen, ob ihr Computer mit einem solchen Programm infiziert ist.



Zu den bekanntesten Spionage-Programmen gehören FinFisher FinSpy und HackingTeam RCS. Sie seien zum Teil im Internet zu haben oder würden von spezialisierten Firmen an Regierungen verkauft, erklärten die Aktivisten.



Die Software "Detekt" soll acht Spähprogramme in ihren bekanntesten Versionen aufspüren können. Bisher gibt es sie in einer Version für Windows-Rechner. Sie kann unter resistsurveillance.org heruntergeladen werden.

Detekt kann Staatstrojaner nicht löschen

Der Virenscanner könne allerdings keine Staatstrojaner blocken oder entfernen, warnen die Entwickler. Gibt es Anzeichen einer Infektion, sollte der Computer umgehend vom Internet getrennt und ein Spezialist zu Rate gezogen werden. Schlägt Detekt trotz einem begründeten Verdacht keinen Alarm, sei das kein Grund zur Entwarnung, heißt es auf resistsurveillance.org.
Nach der Veröffentlichung von Detekt würde einige Hersteller den Code ihrer Staatstrojaner anpassen, um eine Entdeckung zu vermeiden. Zudem seien vermutlich noch unbekannte Spionage-Tools im Umlauf.
Hinter der Entwicklung von Detekt steht der renommierte Sicherheitsforscher Claudio Guarnieri, die Menschenrechtsorganisation Amnesty International, die deutsche Bürgerrechtsinitiative Digitale Gesellschaft e.V. und die amerikanischen Netzaktivisten der Electronic Frontier Foundation (EFF) sowie von Privacy International.

Bundestrojaner in Deutschland einsatzbereit

Auf eine Anfrage der Linkspartei wurde im vergangenen August bekannt, dass das Bundeskriminalamt (BKA) die Entwicklung einer Software zur "Online-Durchsuchung" von Computern – dem sogenannten Bundestrojanerinzwischen abgeschlossen hat.

Die gesetzlichen Hürden für den Einsatz des Bundestrojaners sind jedoch hoch. Im Jahr 2008 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die Überwachungs-Software nur verwendet werden darf, wenn der Schutz persönlicher Daten gewährleistet ist und konkrete Gefahren für hohe Rechtsgüter bestehen – etwa bei Mord, Terroranschlägen oder Geiselnahmen.

BKA blamiert sich mit Bundestrojaner

Das BKA nutzte jahrelang eine Spähsoftware der deutschen Firma DigiTask. Der Trojaner hatte jedoch zahlreiche Sicherheitslücken und überschritt bei Weitem die gesetzlich vorgeschriebenen Kompetenzen, wie im Oktober 2011 nach einer Enthüllung des Quellcodes durch den Chaos ComputerClub (CCC) bekannt wurde.

Der damalige Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) ordnete daraufhin an, den Bundestrojaner in eigener Regie weiterzuentwickeln. In der Antwort an den Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko von der Linkspartei werden jedoch zwei Unternehmen aufgeführt, die bei der Arbeit an der Quellen-TKÜ-Software "eine unterstützende und beratende Funktion" wahrnehmen: CSC Deutschland Solutions GmbH und 4Soft.

Die deutsche CSC ist als Tochter-Firma des US-Konzerns CSC äußerst umstritten, berichtete "netzpolitik.org". Das Unternehmen ist einer der wichtigsten Dienstleister der NSA.