BGH gibt
Urhebern Recht
Der
Bundesgerichtshof hat mit dem Urteil vom 11.06.2015 all den Usern die File
Sharing betreiben einen mächtigen Dämpfer verpasst. Der BGH hat mit diesem
Urteil den Urhebern nach der Gesetzeslage in allen Punkten recht gegeben. Wie
und was das genau für alle heißt wird sich im Lauf der Zeit zeigen.
Jeder ist für
seinen W-Lan verantwortlich
Eins
steht aber jetzt schon fest. Alle User die W-Lan in ihrem Netzwerk nutzen
müssen dafür sorgen dass kein anderer auf dieses Netzwerk zugreifen kann. Das
Heißt genau, jeder ist selber für sein W-Lan Anschluss verantwortlich. Das ist
nichts Neues doch bis zu diesem Urteil konnte man immer noch sagen das man zu
dem Zeitpunkt in dem der zugriff erfolgt ist im Urlaub oder nicht zuhause war
und somit nicht zur Verantwortung gezogen werden konnte. Das ist jetzt vorbei.
Das
Ganze ist auch interessant für Leute die einen Telefonanbieter haben der nur Voice
over IP Anschlüsse vertreibt und dazu ein sogenanntes Speed Phone haben. Oder
die, die nur ihr altes Schnurloses Telefon in eine solche Anlage einbinden
möchten. Denn bei solchen Anlagen können solche Mobileteile nur mit
eingeschalteten W-Lan eingebunden werden. Wer jetzt keinen Computer hat und
sich das ganze einrichten lässt sollte darauf achten das nach der Einrichtung
der W-Lan Port wieder deaktiviert wird. Sonst könnte es sein das es Teuer wird.
Denn so ein W-Lan Anschluss ist schnell aufgebohrt ohne dass man es merkt.
Familien
mit Kindern sollten jetzt mehr darauf achten was ihre Kinder so im Netz machen.
Den der Satz „Eltern haften für ihre Kinder“ greift nach diesem Urteil richtig.
Also auf Deutsch gesagt wer jetzt Beschuldigt wird kann sich kaum oder gar
nicht mehr raus reden. Dabei ist es egal ob man es gewesen ist oder nicht. Auch
Oma Meyer die noch nie in ihrem Leben ein PC besessen hat und auch keinen
Internet Anschluss hat und trotz allem beschuldigt wird Illegal Medien aus dem
Netz gezogen zuhaben darf nach diesem Urteil jetzt Zahlen.
Das
Problem dabei ist man muss wirklich hieb und stichfest beweisen das diese
Beschuldigung gegen einen nicht haltbar sind. Doch anhand der ermittelten IP
wird man kaum eine Chance haben das zu wiederlegen. Der Satz im Zweifel für den
Beschuldigten ist mit diesem Urteil irgendwie aufgehoben worden. Die einzige
Möglichkeit die ich mir vorstellen kann, um der Beschuldigung entgegenzutreten,
ist. Man weist nach das der Computer zu diesem Zeitpunkt mit einem Trojaner
befallen war und den man leider erst später gefunden hat.
Was kostet das
ganze?
Bis
lang war es so gewesen das unterschieden wurde was und wie viel man gezogen
hat. Die Geldstrafen lagen so zwischen 500 bis 50.000€ je nachdem ob man Musik
oder Filme Illegal aus dem Netz gesogen hat. In ganz besonders schweren Fällen
kann man auch mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren rechnen. Doch bis jetzt
ist mir kein Fall bekannt das irgendjemand mit so einer Freiheitsstrafe belegt
worden ist. Nach dem BGH Urteil kann es sein das die Abmahnkosten steigen
werden und man schon beim ersten Mal so richtig zur Kasse gebeten wird.
Wie entstand
diese Situation?
Musik
und Filme wurden schon immer Kopiert. Egal ob Schalplatten, CD`s, VHS Kassetten
oder DVD`s. Anti Kopiersysteme wie Schwarzbilddekoder wurden dabei einfach
umgangen. Doch mit dem Internet bekam das Kopieren von Medien eine neue
Qualität. Die Musik und Film Industrie hat das gut zu spüren bekommen. Dadurch
haben diese Unternehmen jede Menge Verlust gemacht. Denn jetzt werden dieses
Medien nicht nur ein oder zweimal Kopiert, nein jetzt wird das Medium einmal
Kopiert und Tausendfach weitergegeben.
Den
Auftakt dieser P2P Plattformen machte Audiogalaxy. Dank dem Tauschsystems von
Audiogalaxy und trotz langsamer ISDN Geschwindigkeit schaffte man es 60
Musikstücke in der Stunde zuladen. In der gleichen Zeit schaffte man es sonst
gerade mal eine LP zu Kopieren. Um diesen Vergleich mal richtig darzustellen in
der Zeit in der man eine LP Kopiert hat, hat man vier LP`s gezogen.
CD`s,
Computer und Internet haben das Kopieren und weitergeben von Medien sehr
einfach gemacht. Doch man sollte darauf achten wo man seine MP3`s oder Filme
lädt. Finge weg von P2P Plattformen denn wer gibt macht sich strafbar. Doch
ehrlich gesagt sollte man sich, um den Künstler nicht hungern zulassen, seine
Musik oder Filme kaufen.
Wenn
man bedenkt das bei gezogenen Filmen die Bild und Ton Qualität meistens zum
weglaufen ist, bei MP3`s immer wieder Störungen aufträten oder der Anfang und
oder das Ende fehlen lohnt sich das nicht wirklich sich solche Sachen aus dem
Netz zuziehen.