Dienstag, 21. Juli 2015

PayPal



PayPal Fake E-Mail


PayPal ist und bleibt eine Unsichere Sache. Da ich kein PayPal Konto besitze kann mir das Ganze an und für sich auch egal sei. Doch ich möchte euch vor dieser E-Mail warnen. Denn diese Mail leitet euch an einen Drittanbieter weiter und schleust somit eine Schadsoftware auf euren Rechner. Wer jetzt einen nicht so guten Virenscanner hat kann somit eine böse Überraschung erleben.


Des Weiteren warne ich davor irgendwelche Angaben von sich preiszugeben. Denn diese Angaben werden nicht an PayPal weitergeleitet sondern von dem Drittanbieter genutzt und somit kann es Unterumständen sehr teuer werden.

Ihr werdet auf diese Seite weitergeleitet:

http://kkidsmartialarts.com/index.htm?www.paypal.com/de/webapps/mpp/home

DIESE WEB-SEITE GEHÖRT NICHT PAYPAL SONDERN EINEM DRITTANBIETER

Hier ist die Mail die man bekommt.




Sonntag, 19. Juli 2015

Windows 10 Upgrade für alle?



Windows 10 Upgrade

Microsoft hat für den 29.07.2015 das Offizielle Upgrade für Windows 10 angekündigt. Das heißt für Windows 7 und Windows 8, 8.1 Nutzer dass sie ihr Betriebssystem kostenlos auf Windows 10 Upgraten können. Dieses Upgrade soll laut Microsoft für ein Jahr kostenlos zum Download bereit stehen.

Es hat den Anschein als möchte Microsoft wieder zurück zur ein Betriebssystem Variante. Denn jeder Windows Nutzer kann sein altes Betriebssystem ab Windows XP auf Windows 10 Upgaten.

Bekommt jeder dieses Upgrade kostenlos:

Nein. Nur Windows 7 und Windows 8, 8.1 Nutzer bekommen dieses Upgrade kostenlos. Für Windows XP und Vista Nutzer hat Microsoft aber ein kostenpflichtiges Upgrade zur Hand. Dieses Upgrade soll nach Pressemitteilungen um die 30 bis 40 € kosten und das ist nicht gerade Teuer.

Was ändert sich:

Windows 7 Nutzer müssen sich was die Grafik, Bedienung und das Startmenü angeht doch ein wenig mehr umstellen als Windows 8, 8.1 Nutzer. Dazu kommt das es Erweiterungsprogramme in Form von Apps gibt und das kennt man unter Windows 7 überhaupt nicht.
Windows 8, 8.1 Nutzer müssen sich an das neu Angelegte Startmenü und einige neugestaltete Bedienelemente gewöhnen. Ansonsten ist Windows 10 ein sehr gut überarbeitest Windows 8.1 das eine Menge zu bieten hat.

In welcher Form bekommt man das Upgrade:

Das ist die große Preisfrage denn Microsoft hat hier zu noch keine genauen Angaben gemacht. Ich persönlich hoffe das dieses Upgrade wie bei Windows 7 zubekommen ist. So dass man sich von der ISO-Datei eine Installations DVD erstellen kann.
Ist diese Upgrade so wie bei Windows 8 auf 8.1 ist das Ganze nur mit sehr großem Aufwand auf DVD zubekommen doch das wird sich in den nächsten Tagen zeigen wie man dieses Upgrade bekommt.

Kleiner Tip noch für all die unter euch die es nicht erwarten können:

Macht euch eine zweite Festplatte mit eurem alten Betriebssystem fertig. Setzt diese anstelle eurer jetzigen Festplatte ein. Macht auf dieser Festplatte das Upgrade so könnt ihr ganz in Ruhe Testen ob euch Windows 10 zusagt oder nicht. Das Gute daran ist man kann wenn einem Windows 10 zusagt sein altes Betriebssystem so nebenbei voll weiternutzen.

Sonntag, 21. Juni 2015

Kingoroot APK Master



Kingoroot APK Master

Kingoroot hat eine Root App herausgebracht genauso auch einen eigene Super User App. Ich hab die Root App auf meinem Sony Xperia J ausprobiert und war sichtlich überrascht wie schnell und einfach das Smartphone gerootet war.

Da viel User immer noch Probleme haben ihr Smartphone oder Tablett zu Rooten könnte diese App eine echte Alternative zu allen anderen Root Apps sein. Die Super User App heißt nach dem Rooten mit Kingoroot jetzt Kingo User und kann alles was SuperSu oder Super User auch können.

Wie schon am Anfang gesagt ist die Anwendung sehr einfach. 

Anleitung:
1. Als erstes lädt man sich die APK Datei von dieser Seite
2. Smartphone oder Tablett über USB mit dem PC verbinden
3. Kingoroot APK Datei auf die Speicherkarte Kopieren
4. Smartphone oder Tablett wieder vom PC trennen
5. Kingoroot APK Datei Installieren
6. Kingoroot App Starten (nach dem Aufbau auf die Fläche Root klicken)
7. Warten bis Kingoroot fertig ist
8. Kingoroot Schließen
9. Im App Verzeichnis nach der App Kingo User schauen ist diese App  vorhanden ist das Smartphone oder Tablett gerootet

Nach dem das Smartphone oder Tablett gerootet ist kann man die Kingoroot App wieder Deinstallieren. Von wegen Speicherplatz.

Also viel Erfolg mit dieser Root Variante.

Es wäre schön zuerfahren welche Smartphones oder Tabletts mit dieser App sonst noch so gerootet werden können.

Samstag, 13. Juni 2015

File Sharing BGH Urteil



BGH gibt Urhebern Recht

Der Bundesgerichtshof hat mit dem Urteil vom 11.06.2015 all den Usern die File Sharing betreiben einen mächtigen Dämpfer verpasst. Der BGH hat mit diesem Urteil den Urhebern nach der Gesetzeslage in allen Punkten recht gegeben. Wie und was das genau für alle heißt wird sich im Lauf der Zeit zeigen.

Jeder ist für seinen W-Lan verantwortlich

Eins steht aber jetzt schon fest. Alle User die W-Lan in ihrem Netzwerk nutzen müssen dafür sorgen dass kein anderer auf dieses Netzwerk zugreifen kann. Das Heißt genau, jeder ist selber für sein W-Lan Anschluss verantwortlich. Das ist nichts Neues doch bis zu diesem Urteil konnte man immer noch sagen das man zu dem Zeitpunkt in dem der zugriff erfolgt ist im Urlaub oder nicht zuhause war und somit nicht zur Verantwortung gezogen werden konnte. Das ist jetzt vorbei.

Das Ganze ist auch interessant für Leute die einen Telefonanbieter haben der nur Voice over IP Anschlüsse vertreibt und dazu ein sogenanntes Speed Phone haben. Oder die, die nur ihr altes Schnurloses Telefon in eine solche Anlage einbinden möchten. Denn bei solchen Anlagen können solche Mobileteile nur mit eingeschalteten W-Lan eingebunden werden. Wer jetzt keinen Computer hat und sich das ganze einrichten lässt sollte darauf achten das nach der Einrichtung der W-Lan Port wieder deaktiviert wird. Sonst könnte es sein das es Teuer wird. Denn so ein W-Lan Anschluss ist schnell aufgebohrt ohne dass man es merkt.

Familien mit Kindern sollten jetzt mehr darauf achten was ihre Kinder so im Netz machen. Den der Satz „Eltern haften für ihre Kinder“ greift nach diesem Urteil richtig. Also auf Deutsch gesagt wer jetzt Beschuldigt wird kann sich kaum oder gar nicht mehr raus reden. Dabei ist es egal ob man es gewesen ist oder nicht. Auch Oma Meyer die noch nie in ihrem Leben ein PC besessen hat und auch keinen Internet Anschluss hat und trotz allem beschuldigt wird Illegal Medien aus dem Netz gezogen zuhaben darf nach diesem Urteil jetzt Zahlen.

Das Problem dabei ist man muss wirklich hieb und stichfest beweisen das diese Beschuldigung gegen einen nicht haltbar sind. Doch anhand der ermittelten IP wird man kaum eine Chance haben das zu wiederlegen. Der Satz im Zweifel für den Beschuldigten ist mit diesem Urteil irgendwie aufgehoben worden. Die einzige Möglichkeit die ich mir vorstellen kann, um der Beschuldigung entgegenzutreten, ist. Man weist nach das der Computer zu diesem Zeitpunkt mit einem Trojaner befallen war und den man leider erst später gefunden hat.

Was kostet das ganze?

Bis lang war es so gewesen das unterschieden wurde was und wie viel man gezogen hat. Die Geldstrafen lagen so zwischen 500 bis 50.000€ je nachdem ob man Musik oder Filme Illegal aus dem Netz gesogen hat. In ganz besonders schweren Fällen kann man auch mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren rechnen. Doch bis jetzt ist mir kein Fall bekannt das irgendjemand mit so einer Freiheitsstrafe belegt worden ist. Nach dem BGH Urteil kann es sein das die Abmahnkosten steigen werden und man schon beim ersten Mal so richtig zur Kasse gebeten wird.

Wie entstand diese Situation?

Musik und Filme wurden schon immer Kopiert. Egal ob Schalplatten, CD`s, VHS Kassetten oder DVD`s. Anti Kopiersysteme wie Schwarzbilddekoder wurden dabei einfach umgangen. Doch mit dem Internet bekam das Kopieren von Medien eine neue Qualität. Die Musik und Film Industrie hat das gut zu spüren bekommen. Dadurch haben diese Unternehmen jede Menge Verlust gemacht. Denn jetzt werden dieses Medien nicht nur ein oder zweimal Kopiert, nein jetzt wird das Medium einmal Kopiert und Tausendfach weitergegeben.
Den Auftakt dieser P2P Plattformen machte Audiogalaxy. Dank dem Tauschsystems von Audiogalaxy und trotz langsamer ISDN Geschwindigkeit schaffte man es 60 Musikstücke in der Stunde zuladen. In der gleichen Zeit schaffte man es sonst gerade mal eine LP zu Kopieren. Um diesen Vergleich mal richtig darzustellen in der Zeit in der man eine LP Kopiert hat, hat man vier LP`s gezogen.

CD`s, Computer und Internet haben das Kopieren und weitergeben von Medien sehr einfach gemacht. Doch man sollte darauf achten wo man seine MP3`s oder Filme lädt. Finge weg von P2P Plattformen denn wer gibt macht sich strafbar. Doch ehrlich gesagt sollte man sich, um den Künstler nicht hungern zulassen, seine Musik oder Filme kaufen.
Wenn man bedenkt das bei gezogenen Filmen die Bild und Ton Qualität meistens zum weglaufen ist, bei MP3`s immer wieder Störungen aufträten oder der Anfang und oder das Ende fehlen lohnt sich das nicht wirklich sich solche Sachen aus dem Netz zuziehen.