Montag, 8. Juni 2015

Abo-Abzocker locken WhatsApp-Nutzer mit angeblich neuen Funktionen



Betrüger nutzen WhatsApp für ihre Zwecke

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat vor Lockangeboten gewarnt, die Betrüger zurzeit über den Messenger-Dienst WhatsApp verschicken. In den Mitteilungen weisen sie auf angeblich neue WhatsApp-Funktionen hin und laden zum Anklicken eines Links ein. Nutzer, die darauf eingehen, kommt das jedoch teuer zu stehen.

Wer diesen Link anklickt, findet auf seiner nächsten Telefonrechnung das Abo eines Drittanbieters, für das pro Woche 4,99 Euro fällig werden, warnt die Verbraucherzentrale. Betroffene sollten nicht zahlen und eine Drittanbietersperre einrichten.

Für den Drittanbieter ist es nach Angaben der Verbraucherzentrale ein Kinderspiel, an die Daten der Nutzer zu gelangen und seine Forderungen auf deren Mobilfunkrechnung zu platzieren. "Das funktioniert über das so genannte WAP-Billing, ein Bezahlsystem für mobile Endgeräte", sagte Verbraucherschützerin Katja Henschler. Dieses System ermöglicht es bei mobiler Internetverbindung, dass die Mobilfunknummer des Nutzers an den Anbieter übermittelt wird. Der Drittanbieter unterstellt, dass mit dem Anklicken des Links ein Abo-Vertrag geschlossen wurde und macht seine Forderung über die Mobilfunkrechnung geltend. Einer weiteren Verifizierung über eine TAN- oder PIN-Nummer bedarf es bei diesem Bezahlverfahren nicht.

Betrüger haben leichtes Spiel

"Anbieter haben auf diese Weise ein unglaublich leichtes Spiel, Nutzern eine Geldforderung unterzuschieben", kritisierte Henschler. Sie empfiehlt Verbrauchern, sowohl bei ihrem Mobilfunkanbieter als auch beim Drittanbieter der Forderung zu widersprechen und den strittigen Betrag keinesfalls zu zahlen. Wird die Rechnung im Lastschriftverfahren eingezogen, kann man das Geld bei seiner Bank binnen acht Wochen zurückbuchen lassen und den entsprechend gekürzten Betrag an den Anbieter überweisen.

Drittanbietersperre schützt

Um sich künftig zu schützen, können Verbraucher eine sogenannte Drittanbietersperre einrichten lassen. Dazu reicht ein formloser Antrag beim Mobilfunkanbieter. Die Einrichtung der Sperre ist kostenlos, und die Anbieter sind dazu gesetzlich verpflichtet. Auf Nachfrage ermöglichen manche Anbieter auch eine Teilsperre für bestimmte Nummern oder Dienste. Die Sperre verhindert, dass die Mobilfunknummer des Smartphones an den Drittanbieter übertragen wird, so dass dieser keine Möglichkeit hat, Forderungen zu erheben.

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