GEMA: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen RapidShare
16.08.2013 | Pressemitteilung, International
Das wesentliche Ziel der GEMA bestand darin, das
gesamte GEMA-Repertoire vor illegaler Nutzung durch RapidShare zu
schützen. Die von RapidShare bislang getroffenen Maßnahmen wurden nun
auch vom Bundesgerichtshof für nicht ausreichend erachtet. Inhalte
lediglich nach entsprechendem Hinweis der Rechteinhaber zu löschen, sei
nicht ausreichend. Vielmehr müsse RapidShare künftig verhindern, dass
illegale Inhalte überhaupt erst auf die Plattform hochgeladen würden.
Dafür könnten technische Maßnahmen wie beispielsweise Wortfilter und
sog. Crawler, die Webseiten durchsuchen, eingesetzt werden.
Die Bestätigung des Urteils ist wegweisend, da es
die grundsätzliche Verantwortlichkeit von Online-Speicherdiensten
gegenüber Rechteinhabern, deren Werke massenhaft auf illegale Weise zur
Verfügung gestellt werden, klärt.
Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte
von mehr als 65.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und
Musikverleger) sowie von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller
Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke
der Musik.
RapidShare ist einer der ersten am Markt etablierten
und nach wie vor weltweit größten Sharehoster. Über Sharehoster wird
Nutzern der anonyme Bezug illegaler Inhalte in großem Umfang ermöglicht.
Einer Studie zufolge sollen über 90% der Inhalte auf Sharehostern
illegal sein*. Der den Rechteinhabern dadurch entstehende Schaden ist
immens. Dem Urteil des Bundesgerichtshofs kommt daher eine
richtungsweisende Bedeutung im Kampf gegen die illegale Verbreitung von
geschützten Inhalten zu.
Quelle: GEMA
Angefangen hat alles mit Audiogalaxy:
Audiogalaxy
war die erste Filesharing Plattform die dem Erdboden gleich gemacht
worden ist. Man hat den Betreiber solange mit Klagen Bomberdiert bis dem
das Geld aus ging und die Plattform dicht machen mußt.
Man muß dazu sagen das
der Betreiber von Audiogalaxy seinen Wohnsitz wie auch seine Server in
den USA hatte und somit auch unter die Rechtssprechung der USA viel,
und die USA hatten schon in den 90er ein Gesetz gegen
Urheberrechtsverletzung.
Was bedeuted das für die User die Musik Illegal herrunterladen:
Da die GEMA nicht nur in Deutschland Aktive ist sondern Weltweit die Intressen von Künsteler u.s.w. vertritt wird die Luft langsam immer dünner für Leute die ihre Musik für lau aus dem www hohlen.
Weil
man nur sehr schlecht an die User die das ganze Hochladen herran kommt,
werden die Filesharing Plattformen auf Korn genommen und sollen für die
Urheberrechtsverletzung jetzt zahlen.
Ich gehe mal davon aus das RapidShare
nur die Spitze des Eisberges ist und die GEMA auch gegen andere
Filesharing Plattformen vorgehen wird. Denn es geht ja um nicht gerade
wenig Geld in dieser Hinsicht. Ich könnte mir auch gut vorstellen das
man User die z. B. über Dropbox oder auch Google Drive Urheberrechtliche geschütze Sachen verbreiten herranziehen wird denn hier ist es leicht den Bereitsteller herraus zufinden.
Es
wird zwar noch ein wenig dauern bis es so weit ist und man die
Auswirkung dieses Urteils richtig zu spühren bekommt denn die GEMA muß
gegen jede Filesharing Plattform vorgehn, klagen oder wie auch immer, es
sei denn das die Betreiber im Vorfeld Urheberrechtlich geschützte
Inhalte sperren.
Das
dieses Urteil weitreichende folgen haben wird sollte jedem klar sein
denn mit diesem Urteil kann jetzt auch gegen die Betreiber wie z.B. der
Plattform UseNEXT
vorgegangen werden. Denn jetzt werden die Betreiber aufs Korn genommen
und so kann man auch gegen diese Plattform vorgehn. Ich bin gespannd
wann der Rest der Musik und Film Industrie nachziehen wird.
Tja
und die Politiker wollen jetzt auch noch das dem entsprechende Gesetz
hinsichtlich des Gerichtsurteil endern, wenn man den aussagen der Medien
trauen kann, und was das heist weis wohl jeder.
Also in dem Sinne: So lange es noch geht Saugt was das Zeug hält.
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